LIZENZ-Freie Musik! Was bedeutet das?
Lizenzfreie Musik ist ein irreführendes Wort! Was genau ist eigentlich Lizenzfrei.

Was ist lizenzfreie Musik?
Heute widmen wir uns einem komplexen Thema, das außerdem ziemlich irreführend ist: lizenzfreie Musik. Schon die Google-Suche wirft Fragen auf, denn die allermeisten Suchergebnisse erläutern nicht, was lizenzfreie Musik ist, sondern was GEMA-freie Musik ist. Die Vermutung, die leicht aufkommt, ist jedoch falsch: GEMA-frei ist NICHT dasselbe wie lizenzfrei! Und auch, wenn Musik kostenlos ist, handelt es sich nicht automatisch um lizenzfreie Musik. GEMA-frei bedeutet einfach nur, dass der Komponist kein Mitglied der GEMA ist. Wenn die Musik auch keiner anderen Verwertungsgesellschaft unterliegt, spricht man von lizenzfreier Musik. Somit muss an keine Verwertungsgesellschaft irgendeine Gebühr bei öffentlicher Aufführung gezahlt werden.
Damit ist es jedoch trotzdem nicht getan. Es gibt noch eine weitere Vermutung, die der Begriff „lizenzfrei“ aufkommen lässt, und die ist ebenfalls falsch: Lizenzfreie Musik ist nicht rechtefrei. Der Grund ist der, dass hinter einem Musikstück immer ein Urheber mit Rechten steht. Richtig gelesen – immer. Das heißt im Umkehrschluss, dass es streng genommen gar keine rechtefreie oder lizenzfreie Musik gibt, weil man in jedem Fall die Erlaubnis (Lizenz) des Urhebers benötigt, um sein Werk zu verwenden. Der Begriff „lizenzfreie Musik“ steht also im Widerspruch zum Urheberrecht.
„Lizenzfreie Musik“ – ein irreführender Begriff
Am besten wäre, man würde den Begriff gar nicht benutzen, denn erstens wird keinesfalls vollkommen deutlich, was mit lizenzfreier Musik genau gemeint ist – jedenfalls nicht für diejenigen, die wissen, dass er eigentlich rein gar nichts aussagt. Zweitens wird dem Komponisten damit unterstellt, er würde das Produkt seiner Arbeit unentgeltlich oder ohne Rechtsgrundlage zur Verfügung stellen – und welcher Künstler, der etwas von seinen Werken hält, würde das tun?
Außerdem: „Lizenzfrei“ klingt gut, so als wäre das Stück einfach und ohne Kosten oder Mühen zu bekommen. Der Vermerk „lizenzfreie Musik“ ist daher sehr verkaufsfördernd und werbewirksam. Aber welche Lizenz könnte denn hier genau gemeint sein – die des Künstlers, die für die Veröffentlichung oder die des Anbieters? Du siehst, im Gegensatz zum Begriff „GEMA-frei“ hat „lizenzfrei“ keine eindeutige Definition.
Die uneingeschränkte Freiheit, ein Musikstück ohne Weiteres für die eigenen Zwecke zu verwenden, ist fast unmöglich. Was du erwerben kannst, sind die Nutzungsrechte an einem Musikstück, die dir erlauben, es nach den entsprechenden Bedingungen zu nutzen. Das geht beispielsweise über einen festgesetzten Preis, eine Gebühr, Tantiemen oder irgendwie sonst. Meistens bedeutet „lizenzfreie Musik“ umgangssprachlich, dass eine einmalige Lizensierungsgebühr für die Nutzung anfällt.
Übrigens kommt „lizenzfrei“ vom englischen Begriff „license free“. Das bedeutet ursprünglich, dass die entsprechende Musik verwendet werden kann, nachdem ein einziges Mal die Nutzungslizenz erworben wurde. Für weitere Nutzungen müssen keine neuen Rechte mehr gekauft werden, der Nutzer hat also große Freiheiten bei der Verwendung. In diesem Fall spricht man von „Royalty free Music“.
Das Urheberrecht
Das Urheberrecht muss nirgends beantragt oder angemeldet, noch nicht einmal gekennzeichnet werden. Es besteht ganz automatisch und schützt, was ein Künstler geschaffen hat. Dieser Schutz bezieht sich vor allem auf die Nutzung des Werkes und bewirkt, dass nur der Urheber bestimmt, ob und wie sein Werk verwendet werden darf. Aber: Das Urheberrecht ist ländergebunden. Womöglich sieht es in anderen Ländern also anders aus. Wie immer gilt: Erkundige dich genau, bevor du ein Musikstück verwendest, bearbeitest oder veröffentlichst.
Nach deutschem Recht kann ein Urheber sein Urheberrecht in keiner Form weitergeben, man kann es also nicht erwerben oder anderswie bekommen. Von einem lizenzfreien – und somit rechtefreien – Musikstück kann man höchstens dann sprechen, wenn es gemeinfrei geworden ist. Das geschieht, wenn die sogenannte Schutzfrist abgelaufen ist, also 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Erst dann muss man sich vor der Verwendung eines Musikstücks von niemandem mehr die Rechte einräumen lassen. Dass das allerdings nur die Komposition betrifft, nicht aber die Interpretation, haben wir hier bereits ausführlich beschrieben.
Wo du die Lizenz herbekommst
Nun ist es ja nicht so, dass man einen Künstler einfach mal schnell anrufen kann, um ihn um die Erlaubnis zur Verwertung seines Stückes zu bitten. Deshalb hat jeder Urheber verschiedene Möglichkeiten, mit seinem Verwertungsrecht, das mit dem Urheberrecht einhergeht, umzugehen. Manche nehmen ihre Rechte selbst wahr, aber die meisten übertragen sie an eine dritte Partei. Viele Komponisten räumen also einem oder mehreren Anbietern die Nutzungsrechte ein. Achtung: Das Urheberrecht behält er jedoch, denn dieses kann – wie wir oben erklärt haben – nicht abgegeben werden. Oft bieten diese Anbieter die Musik für nicht-kommerzielle Zwecke kostenlos an, lediglich die Quelle muss allermeistens vermerkt werden. Erst wenn man die Musik in kommerziellem Rahmen nutzen möchte, ist es notwendig, eine entsprechende Lizenz zu kaufen.
Zum Schluss soll noch einmal betont werden, wie missverständlich der Begriff „lizenzfreie Musik“ ist. Wenn ein Anbieter damit wirbt, solltest du hellhörig werden. Hier bei free-intro-music.com bieten wir dir keine lizenzfreie Musik oder gar rechtefreie Musik im korrekten juristischen Sinne an, und zwar aus gutem Grund. Bei uns erhältst du Lizenzen mit allen notwendigen Rechten, die du für die Nutzung brauchst.
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LIZENZ-Freie Musik! Was bedeutet das?
Lizenzfreie Musik ist ein irreführendes Wort! Was genau ist eigentlich Lizenzfrei.

Was ist lizenzfreie Musik?
Heute widmen wir uns einem komplexen Thema, das außerdem ziemlich irreführend ist: lizenzfreie Musik. Schon die Google-Suche wirft Fragen auf, denn die allermeisten Suchergebnisse erläutern nicht, was lizenzfreie Musik ist, sondern was GEMA-freie Musik ist. Die Vermutung, die leicht aufkommt, ist jedoch falsch: GEMA-frei ist NICHT dasselbe wie lizenzfrei! Und auch, wenn Musik kostenlos ist, handelt es sich nicht automatisch um lizenzfreie Musik. GEMA-frei bedeutet einfach nur, dass der Komponist kein Mitglied der GEMA ist. Wenn die Musik auch keiner anderen Verwertungsgesellschaft unterliegt, spricht man von lizenzfreier Musik. Somit muss an keine Verwertungsgesellschaft irgendeine Gebühr bei öffentlicher Aufführung gezahlt werden.
Damit ist es jedoch trotzdem nicht getan. Es gibt noch eine weitere Vermutung, die der Begriff „lizenzfrei“ aufkommen lässt, und die ist ebenfalls falsch: Lizenzfreie Musik ist nicht rechtefrei. Der Grund ist der, dass hinter einem Musikstück immer ein Urheber mit Rechten steht. Richtig gelesen – immer. Das heißt im Umkehrschluss, dass es streng genommen gar keine rechtefreie oder lizenzfreie Musik gibt, weil man in jedem Fall die Erlaubnis (Lizenz) des Urhebers benötigt, um sein Werk zu verwenden. Der Begriff „lizenzfreie Musik“ steht also im Widerspruch zum Urheberrecht.
„Lizenzfreie Musik“ – ein irreführender Begriff
Am besten wäre, man würde den Begriff gar nicht benutzen, denn erstens wird keinesfalls vollkommen deutlich, was mit lizenzfreier Musik genau gemeint ist – jedenfalls nicht für diejenigen, die wissen, dass er eigentlich rein gar nichts aussagt. Zweitens wird dem Komponisten damit unterstellt, er würde das Produkt seiner Arbeit unentgeltlich oder ohne Rechtsgrundlage zur Verfügung stellen – und welcher Künstler, der etwas von seinen Werken hält, würde das tun?
Außerdem: „Lizenzfrei“ klingt gut, so als wäre das Stück einfach und ohne Kosten oder Mühen zu bekommen. Der Vermerk „lizenzfreie Musik“ ist daher sehr verkaufsfördernd und werbewirksam. Aber welche Lizenz könnte denn hier genau gemeint sein – die des Künstlers, die für die Veröffentlichung oder die des Anbieters? Du siehst, im Gegensatz zum Begriff „GEMA-frei“ hat „lizenzfrei“ keine eindeutige Definition.
Die uneingeschränkte Freiheit, ein Musikstück ohne Weiteres für die eigenen Zwecke zu verwenden, ist fast unmöglich. Was du erwerben kannst, sind die Nutzungsrechte an einem Musikstück, die dir erlauben, es nach den entsprechenden Bedingungen zu nutzen. Das geht beispielsweise über einen festgesetzten Preis, eine Gebühr, Tantiemen oder irgendwie sonst. Meistens bedeutet „lizenzfreie Musik“ umgangssprachlich, dass eine einmalige Lizensierungsgebühr für die Nutzung anfällt.
Übrigens kommt „lizenzfrei“ vom englischen Begriff „license free“. Das bedeutet ursprünglich, dass die entsprechende Musik verwendet werden kann, nachdem ein einziges Mal die Nutzungslizenz erworben wurde. Für weitere Nutzungen müssen keine neuen Rechte mehr gekauft werden, der Nutzer hat also große Freiheiten bei der Verwendung. In diesem Fall spricht man von „Royalty free Music“.
Das Urheberrecht
Das Urheberrecht muss nirgends beantragt oder angemeldet, noch nicht einmal gekennzeichnet werden. Es besteht ganz automatisch und schützt, was ein Künstler geschaffen hat. Dieser Schutz bezieht sich vor allem auf die Nutzung des Werkes und bewirkt, dass nur der Urheber bestimmt, ob und wie sein Werk verwendet werden darf. Aber: Das Urheberrecht ist ländergebunden. Womöglich sieht es in anderen Ländern also anders aus. Wie immer gilt: Erkundige dich genau, bevor du ein Musikstück verwendest, bearbeitest oder veröffentlichst.
Nach deutschem Recht kann ein Urheber sein Urheberrecht in keiner Form weitergeben, man kann es also nicht erwerben oder anderswie bekommen. Von einem lizenzfreien – und somit rechtefreien – Musikstück kann man höchstens dann sprechen, wenn es gemeinfrei geworden ist. Das geschieht, wenn die sogenannte Schutzfrist abgelaufen ist, also 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Erst dann muss man sich vor der Verwendung eines Musikstücks von niemandem mehr die Rechte einräumen lassen. Dass das allerdings nur die Komposition betrifft, nicht aber die Interpretation, haben wir hier bereits ausführlich beschrieben.
Wo du die Lizenz herbekommst
Nun ist es ja nicht so, dass man einen Künstler einfach mal schnell anrufen kann, um ihn um die Erlaubnis zur Verwertung seines Stückes zu bitten. Deshalb hat jeder Urheber verschiedene Möglichkeiten, mit seinem Verwertungsrecht, das mit dem Urheberrecht einhergeht, umzugehen. Manche nehmen ihre Rechte selbst wahr, aber die meisten übertragen sie an eine dritte Partei. Viele Komponisten räumen also einem oder mehreren Anbietern die Nutzungsrechte ein. Achtung: Das Urheberrecht behält er jedoch, denn dieses kann – wie wir oben erklärt haben – nicht abgegeben werden. Oft bieten diese Anbieter die Musik für nicht-kommerzielle Zwecke kostenlos an, lediglich die Quelle muss allermeistens vermerkt werden. Erst wenn man die Musik in kommerziellem Rahmen nutzen möchte, ist es notwendig, eine entsprechende Lizenz zu kaufen.
Zum Schluss soll noch einmal betont werden, wie missverständlich der Begriff „lizenzfreie Musik“ ist. Wenn ein Anbieter damit wirbt, solltest du hellhörig werden. Hier bei free-intro-music.com bieten wir dir keine lizenzfreie Musik oder gar rechtefreie Musik im korrekten juristischen Sinne an, und zwar aus gutem Grund. Bei uns erhältst du Lizenzen mit allen notwendigen Rechten, die du für die Nutzung brauchst.
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